Bundesregierung: Klimafreundlich Bauen und Sanieren

Die Bundesregierung hat die Neubau-, Wohneigentums- und Sanierungsförderung im Jahr 2023 auf mehr Klimaschutz ausgerichtet. Auch 2024 fördert sie Wohnungsbau, Wohneigentum, energetische Sanierung und Heizungstausch.
Reihenhäuser

Die Bundesregierung hat die Neubau-, Wohneigentums- und Sanierungsförderung im Jahr 2023
auf mehr Klimaschutz ausgerichtet. Auch 2024 fördert sie Wohnungsbau, Wohneigentum, energetische
Sanierung und Heizungstausch.


Das Bundesbauministerium hat 2023 eine Neubauförderung gestartet, mit der die Bundesregierung
sowohl das klimafreundliche Bauen als auch die Bildung von Wohneigentum unterstützt.
Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wurde so gut angenommen, dass sie es Ende
Mai 2023 um 888 Millionen Euro aufgestockt hat. Für beide Neubauprogramme standen damit
2023 rund zwei Milliarden Euro bereit.


Anträge auf Neubauförderung wieder ab 2024

Mit insgesamt 1,98 Milliarden Euro wurden rund 46.000 Neubauwohnungen gefördert. Da die
Mittel für 2023 ausgeschöpft sind, können seit dem 14.12.2023 keine neuen Anträge für die Neubau
-und Wohneigentumsförderung mehr gestellt werden. Neuanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind wieder möglich, sobald der Bundeshaushalt
2024 in Kraft tritt.


Die zwei Programme der Neubauförderung:

Förderung für klimafreundlichen Neubau

Die Bundesregierung fördert seit dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude
mit günstigeren Krediten. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu
verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Standard für die Förderung ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmal höhere Förderung gibt es für Gebäude
mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG). Damit wird bei der Förderung erstmals
der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Vom Bau über den Betrieb bis
zum potenziellen Rückbau sollen Treibhausgasemissionen verringert werden.


Neue Wohneigentumsförderung für Familien

Am 1. Juni 2023 startete die neue Wohneigentumsförderung für Familien, die ein neues klimafreundliches
Eigenheim bauen oder erwerben wollen. Voraussetzung: Ein zu versteuerndes Einkommen
von bis zu 90.000 Euro im Jahr (seit dem 16.10.2023) und mindestens ein minderjähriges
Kind im Haushalt. Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der EH-55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Eine weitere Erhöhung des Neubaustandards ist in dieser Wahlperiode wegen der schwierigen Situation der Bau- und Wohnungswirtschaft nicht mehr vorgesehen.
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie.
Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl
einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.

Sanieren und langfristig Energiekosten sparen

Die Bundesregierung will mehr Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude unterstützen.
Denn bei der Sanierung des Gebäudebestands sind Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz
am höchsten. Die Sanierungsförderung hilft den Bürgerinnen und Bürgern zudem dabei, langfristig
Geld für teure Energie zu sparen. Denn alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen
sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren. Anfang 2023 wurde die Antragstellung vereinfacht und neue Förderboni eingeführt, um die Anreize für Sanierungen zu erhöhen. Die Fördereffizienz des Programms wurde gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können. Dafür mussten die Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte leicht reduziert werden. Insgesamt hat der Bund 2023 mehr Sanierungsmittel als in den Vorjahren bereitgestellt.


Eckpunkte für die Förderung von Effizienz-Maßnahmen ab 2024

Die überarbeitete Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) sieht folgende Eckpunkte für
die Sanierungsförderung ab 2024 vor. Die neue BEG tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Der Fördersatz für Effizienz-Maßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 Prozent:

  • Es gibt weiterhin eine Grundförderung von 15 Prozent.
  • Dazu kommt ein fünf-Prozent-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde.
  • Die maximal förderfähigen Ausgaben für Gebäude-Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro
    pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Ohne Sanierungsfahrplan
    sind maximal 30.000 Euro förderfähig.


Neue Heizungen: Energiebedarf von Gebäuden senken


Wer seine Heizung austauscht und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt bekommt
dies staatlich gefördert. Das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen – das Gebäudeenergiegesetz
(GEG—Gebäudeenergiegesetz) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Heizungstausch wird unterstützt mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Es gibt einen Geschwindigkeitsbonus für schnellen Heizungstausch und für Haushalte mit weniger Einkommen
zusätzliches Geld. Die maximale Förderung kann 70 Prozent der Investitionskosten betragen.

Seriell Sanieren spart Zeit und Kosten

Die serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung der
Gebäudehülle und -technik. Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente.
So lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren.
Hinweis: Weitere Informationen sind beim „Förderwegweiser Energieeffizienz“ des BMWK veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 22.12.2023 (il)
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Patrick Rambow

Steuerberater für Immobilien