Hintergrund ist eine steuerliche Regelung, die Familien bei einer Trennung unverschuldet in finanzielle Bedrängnis bringen kann. Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb veräußert, bleibt der Verkauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs oder in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Nach einer Trennung ziehen Eheleute jedoch häufig rasch aus dem gemeinsamen Haus aus. Der BFH hat hierzu entschieden, dass der Auszug die Selbstnutzung steuerlich beendet – selbst dann, wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben. Wird die Immobilie nicht noch im Jahr des Auszugs verkauft, fällt mangels Selbstnutzung regelmäßig Spekulationssteuer an – eine Belastung, die viele Betroffene nicht vorhersehen und die zur ohnehin schwierigen Trennungssituation hinzukommt.
Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Spekulationssteuer vollständig entfällt, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt worden ist. Damit würde das Steuerrecht der Lebenswirklichkeit von Trennungen besser Rechnung tragen.
In Kraft treten kann die Regelung erst, nachdem der Bundestag das gesamte Jahressteuergesetz 2026 verabschiedet und der Bundesrat abschließend zugestimmt hat. Die Gesetzgebung ist damit noch nicht abgeschlossen. Wer aktuell eine Scheidungsimmobilie verkaufen möchte oder muss, sollte die Zehnjahresfrist und die Selbstnutzungsdauer sorgfältig prüfen und bis zum Inkrafttreten der Neuregelung keine voreiligen Entscheidungen treffen.
Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 25.9.2026