
BFH stärkt zinslose Kaufpreisstundungen im Privatvermögen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. März 2026 (VIII R 30/24) entschieden, dass bei zinslosen Ratenzahlungsvereinbarungen im Privatvermögen keine fiktiven Zinsanteile aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden dürfen. § 12 Abs. 3 BewG verliert damit seine bisherige Funktion als Einfallstor für fingierte Kapitalerträge.







