
BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform in Baden‑Württemberg
Mit Urteil vom 22.04.2026 (Az. II R 26/24) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden‑Württemberg für das Landesgrundsteuergesetz bestätigt. Damit steht fest: Die landesrechtliche Neuregelung der Grundsteuer in Baden‑Württemberg ist verfassungsrechtlich zulässig und bleibt weiterhin anwendbar.





