Gebäudetyp E: Gesetzentwurf soll einfacheres und günstigeres Bauen ermöglichen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 26. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf zum Bauen nach dem Gebäudetyp E veröffentlicht. Ziel ist es, den Wohnungsbau zu erleichtern und Kosten zu senken.
Canva AI-Bild 19. Okt. 2026, 10_02_17

Dafür soll das Bauvertragsrecht geändert werden, damit Bauherren und Bauunternehmen einfacher und rechtssicher auf bestimmte Komfortstandards verzichten können.

Vorgesehen ist eine Opt-in-Lösung: Die Vertragsparteien können ausdrücklich vereinbaren, dass für das Bauvorhaben der Gebäudetyp-E-Basisstandard gilt. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt es bei den bisherigen Regeln. Öffentlich-rechtliche Anforderungen – insbesondere die Technischen Baubestimmungen der Länder zu Brandschutz, Belüftung und Belichtung – sollen weiterhin verbindlich sein. Der Entwurf soll daher keine Abstriche bei Sicherheit und Wohngesundheit ermöglichen.

Wird der Basisstandard vereinbart, soll die Einhaltung konkreter gesetzlicher oder technischer Vorgaben genügen, auch wenn DIN-Normen oder vergleichbare Neubauten höhere Standards vorsehen. Wo die Technischen Baubestimmungen keine konkrete Vorgabe enthalten, sollen die bisherigen Regeln des Bauvertragsrechts gelten: Ausdrückliche Absprachen sind einzuhalten; fehlt eine Vereinbarung, ist grundsätzlich der bei vergleichbaren Bauwerken übliche Standard geschuldet. Der Entwurf sieht jedoch vor, dass Bauunternehmen von diesem üblichen Standard leichter abweichen können. Dafür soll ein Hinweis in Textform, etwa per E-Mail, ausreichen; eine weitergehende Aufklärung über Folgen und Risiken der Abweichung soll nicht erforderlich sein.

Der Gebäudetyp E soll damit vor allem mehr Klarheit darüber schaffen, welche Standards tatsächlich vereinbart und geschuldet sind. Für Bauherren, Projektentwickler und Immobilienunternehmen wird die konkrete Vertragsgestaltung entscheidend sein: Der Basisstandard und etwaige gewünschte Komfortmerkmale sollten ausdrücklich beschrieben werden. Noch handelt es sich allerdings um einen Gesetzentwurf, nicht um geltendes Recht. Länder und Verbände konnten bis zum 9. November 2026 Stellung nehmen.

Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. 26.10.2026, „Einfacher und günstiger Bauen: Gesetzentwurf zum Bauen nach dem Gebäudetyp E vorgelegt“ (BMJV); Referentenentwurf (Gesetzentwurf)

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Patrick Rambow

Steuerberater - Fachberater für Immobilienbesteuerung (DStBA/HS Bremerhaven) - Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH)