Die KfW nimmt ab Dienstag, dem 20. Februar 2024, in folgenden Förderprogrammen wieder Anträge entgegen:
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297),
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298),
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299),
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499),
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
- Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.
Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter den Links zu den Produktseiten der jeweiligen Programme.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: BMWSB – Startseite – Förderprogramme des Bundesbauministeriums starten wieder
KfW, Pressemitteilung v. 19.2.2024