Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage von Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden gemäß § 7 Absatz 4 bis 5b EStG ist es in der Praxis oft notwendig, den Gesamtkaufpreis eines bebauten Grundstücks aufzuteilen. Dabei muss zwischen dem Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, und dem nicht abnutzbaren Grund und Boden unterschieden werden.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert, dass der Gesamtkaufpreis eines bebauten Grundstücks nicht gemäß der Restwertmethode, sondern entsprechend dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte von Grund und Boden sowie dem Gebäude aufgeteilt wird (vgl. BFH, Urteil vom 10.10.2000 – IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).
Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder bieten eine Arbeitshilfe an, um entsprechend der höchstrichterlichen Vorgaben eine standardisierte Aufteilung des Kaufpreises vorzunehmen oder die Plausibilität einer bereits bestehenden Kaufpreisaufteilung zu überprüfen. Zusätzlich ist eine Anleitung zur Berechnung der Aufteilung eines Grundstückskaufpreises verfügbar.
Die Arbeitshilfe zur Berechnung der Aufteilung eines Grundstückskaufpreises sowie die dazugehörige Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung des Grundstückskaufpreises sind auf der Homepage des BMF zu finden.