Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien gebilligt
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt.
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien gebilligt.
Vom 14.10.2024 bis zum 31.12.2024 verschicken die Berliner Finanzämter Bescheide für die neue Grundsteuer. Hierauf macht die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) Berlin aufmerksam.
Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Köln ist die neue Grundsteuerbewertung nicht zu beanstanden (FG Köln, Urteil v. 19.9.2024 – 4 K 2189/23; Revision zugelassen).
Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines
Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.
Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen (FG Düsseldorf, Urteil v. 21.12.2023 – 14 K 1546/22 G; Revision zugelassen).
Das Wachstumschancengesetz hat die letzte Hürde genommen: Damit ist auch die degressive AfA für den Neubau von Wohnungen beschlossen.
Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümer bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Mit den nun veröffentlichten FAQ erläutert das BMF, welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden.
Die Programme enthalten Mittel aus dem Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Förderung war Ende des Jahres 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel gestoppt worden.
Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken
die Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem
deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
(MwStSystRL) vereinbar an.
In einer GmbH, die eigenes Immobilienvermögen hält und verwaltet, kann die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entfallen, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat. Selbst wenn die Fahrzeuge über viele Jahre hinweg noch nicht verkauft wurden und daher in den streitigen Erhebungszeiträumen keine Erträge erzielt wurden, gilt diese Regelung.
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