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Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung einer Teilfläche mit Abbruch- und Erschließungsarbeiten
Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen (FG Düsseldorf, Urteil v. 21.12.2023 – 14 K 1546/22 G; Revision zugelassen).