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Entfallen der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen
In einer GmbH, die eigenes Immobilienvermögen hält und verwaltet, kann die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG entfallen, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat. Selbst wenn die Fahrzeuge über viele Jahre hinweg noch nicht verkauft wurden und daher in den streitigen Erhebungszeiträumen keine Erträge erzielt wurden, gilt diese Regelung.