
Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien soll kommen
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 auf Initiative Baden-Württembergs beschlossen, Immobilien aus Scheidungen künftig von der Spekulationssteuer nach § 23 EStG zu befreien. Der Antrag wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026 eingebracht und von der Länderkammer angenommen. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat hierauf ausdrücklich hingewiesen.






