Einkommensteuer
Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an (Schwieger-)Mutter
Mit Urteil v. 14.11.2023 hat der BFH entschieden, dass eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne des Befreiungstatbestands des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht vorliegt, wenn die Nutzungsüberlassung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen erfolgt.